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Eckpunkte der Reform des Kindschaftsrechtes

6. Juni 2024 | 11.30 – 12.15 Uhr | Für Fachkräfte und Akteur*innen der Familienarbeit

Was sind die wichtigsten Ziele der geplanten Reform?

Partnerschaftliche Kinderbetreuung
Mehr Autonomie im Sorge- und Umgangsrecht
Stärkung von Kinderrechten
Schutz vor häuslicher Gewalt
Liberalisierung des Adoptionsrechts


Warum ist die Reform notwendig?
Viele Kinder wachsen in nichtehelichen Lebensgemeinschafen, in Trennungs-, Patchwork- oder Regenbogenfamilien auf. Das Sorge- und Umgangsrecht ist auf diese Realität des Familienlebens vieler Menschen nicht hinreichend eingestellt. Das macht die partnerschaftliche Betreuung von Kindern im Alltag oft unnötig schwer. Auch ist die Rechtsstellung von Kindern an einigen Stellen zu schwach ausgeprägt. Der Schutz vor häuslicher Gewalt im Umgangsrecht wird bislang nicht ausdrücklich geregelt. Das Adoptionsrecht ist unnötig restriktiv.
Quelle: Auszug aus dem Eckpunktepapier, BMJ 01.2024

Leitung
Ute Birckner, eaf Thüringen, Dipl. Sozialpädagogin, Erwachsenenbildnerin
Sigrid Andersen, Wissenschaftliche Referentin für Familien- und Sozialpolitik sowie Familienrecht der eaf bund 

Kosten
Keine Teilnahmegebühr

Anmeldung
Formlose Anmeldung per Mail an post@eaf-thueringen.de

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